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05.11.2020

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen steht nicht im Widerspruch zu Mieterinteressen

Das Bundeskabinett wird sich am morgigen Mittwoch mit der Baugesetzbuchnovelle und damit auch mit einem faktischen Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen befassen. Dazu erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD:

„Es bleibt dabei: Mit dem neuen Paragrafen 250 im Baugesetzbuch, der faktisch einem Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnlagen gleichkommt, wird ein künstliches Spannungsfeld zwischen Mieterschutz und Eigentumsförderung erzeugt. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen steht nicht im Widerspruch zu Mieterinteressen. Denn eine Umwandlung bietet oftmals die einzige Chance für den Mieter, die Wohnung zu kaufen. Außerdem werden längst nicht alle umgewandelten Wohnungen verkauft und diese wiederum nur in Ausnahmefällen zur Selbstnutzung erworben. Und selbst in diesem Fall ist dies für die Wohnraumversorgung nicht von Nachteil, da anderenorts eine Wohnung frei wird.

Mieter von umgewandelten Wohnungen sind zudem bis zu zehn Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt. Für den Mieter einer umgewandelten Wohnung ändert sich in der Regel also nichts – es sei denn, er kauft die Wohnung selbst. Jener Erwerb von Wohneigentum, den die Bundesregierung mit dem Baukindergeld unterstützt, wird mit dem Umwandungsverbot wieder verhindert. Ein Umwandlungsverbot schützt Mieter nicht, schadet aber allen, die Eigentum bilden wollen. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Zudem müssten die Länder von der Möglichkeit Gebrauch machen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Es besteht somit noch Hoffnung, dass die Vernunft am Ende siegt.“

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD, Berlin, 3. November 2020 (MBA)



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