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09.11.2019

Bundesrat beschließt Reform der Grundsteuer

Mit der Stimme des Landes hat der Bundesrat das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Finanzministerin Edith Sitzmann betonte, dass insbesondere das Grundsteuer C-Modell wichtige Anreize setzen könne, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Der Bundesrat hat mit der Stimme Baden-Württembergs das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. „Endlich ist ein Knopf dran. Durch die Zustimmung der Länderkammer wird der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Zeitrahmen eingehalten“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.

Für die nächsten fünf Jahre sei damit die Grundsteuer als wichtige Finanzierungsquelle für kommunale Aufgaben gesichert, bevor dann ab dem Jahr 2025 die Neuregelung greift. „Für unsere 1101 Städte und Gemeinden im Land ist das eine erlösende Nachricht“, sagte Sitzmann. Die Ministerin betonte, dass Baden-Württemberg am nun gefundenen Kompromiss aktiv mitgearbeitet habe. „Die Kompromissfindung war schwierig, sie war anstrengend und stellenweise zäh. Nun gibt es endlich Planungssicherheit und wir können uns auf die Umsetzung der Reform im Land konzentrieren“, so die Ministerin.

Grundsteuer C-Modell kann wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung von Kommunen leisten

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Möglichkeit einer Grundsteuer C. Sitzmann sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung von Kommunen. Eine Grundsteuer C könne wertvolle Impulse setzen und Anreiz sein, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. „Wir sollten uns baureife, aber brachliegende Grundstücke in den Innenstädten nicht leisten. Die Grundsteuer C kann ein gutes Instrument dagegen sein“, sagte die Ministerin.

Das verabschiedete Gesetzespaket enthält zum einen das sogenannte Bundesmodell, das mit wertabhängigen Komponenten eine regelmäßige Bewertung aller Grundsteuerobjekte ermöglicht. Zum anderen besteht für die Länder die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuermodell zu entwickeln. „Wir werden die verschiedenen Optionen prüfen, um die beste Lösung für das Land zu finden“, so Sitzmann. Ein landeseigenes Grundsteuergesetz würde zusätzliche Kosten mit sich bringen. „Die Vereinbarungen mit dem Bund und den anderen Ländern verpflichten uns in jedem Fall, einen einstelligen Millionenbetrag für die Programmierung der IT-Lösungen des Bundesmodelles beizusteuern“, sagte Sitzmann. Dies gelte unabhängig davon, ob Baden-Württemberg das Bundesmodell nutzen wird oder nicht. „Sollten wir uns für ein eigenes Modell entscheiden, wird das wohl einen zusätzlichen, mittleren zweistelligen Millionenbetrag kosten“ sagte die Ministerin.

Austausch über mögliche Synergien mit anderen Bundesländern

Soll der Weg zu einem eigenen Grundsteuergesetz offen bleiben, müssten die Kosten für die Programmierung einer eigenständigen Lösung noch im parlamentarischen Verfahren zum kommenden Doppelhaushalt berücksichtigt werden. Sonst ist die zweite vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Frist Ende 2024 nicht zu halten. Das Gericht hat dem Gesetzgeber für die Umsetzung der Reform maximal fünf Jahre Zeit gegeben. Die Neuprogrammierung ist erforderlich, um die rund 5,6 Millionen Grundsteuerobjekte in Baden-Württemberg neu zu bewerten. Diese Daten wiederum sind die Voraussetzung für den Erlass der Messbescheide durch die Finanzämter und die Festlegung der Hebesätze durch die Kommunen.

Sitzmann erklärte, Baden-Württemberg werde sich intensiv mit den anderen Bundesländern über mögliche Synergie-Effekte austauschen. „Mit einer Expertenanhörung wollen wir Anfang 2020 die jetzt möglichen Varianten bewerten“, sagte Sitzmann. „So können die Vorteile und Nachteile verschiedener Modelle abgewogen werden, um die beste Lösung für Baden-Württemberg zu finden.“


Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, 08.11.2019 (MBA)

Anmerkung der Redaktion: In Baden-Württemberg wird derzeit das Bodenwert-Modell diskutiert, das sich an der Fläche eines Grundstücks sowie am Bodenrichtwert orientiert. Das Modell des Bundes berücksichtigt dagegen neben der Grundstücksfläche auch die Fläche, die Bauart und das Baujahr von Immobilien.



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