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24.01.2019

Verlängerung der Mietpreisbremse nicht zielführend – Länder sollten Kommunen in die Pflicht nehmen

Justizministerin Katarina Barley (SPD) äußerte heute Medien gegenüber, dass sie die Mietpreisbremse auch über 2020 hinaus verlängern will. Sie bezieht sich dabei auf eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD: „Die Ergebnisse der DIW-Studie und die darauf ansetzenden Pläne der Justizministerin kommen nicht überraschend. Allerdings gehen sie in die völlig falsche Richtung. Eine Verlängerung oder Verschärfung der Mietpreisbremse ist nicht zielführend. Die Wohnraumknappheit lässt sich nur beheben, in dem das Angebot ausgeweitet wird. Um den Wohnungsbau tatsächlich anzukurbeln, müssen die Engpässe beseitigt werden. Dabei handelt es sich um die Kapazitäten der Bauunternehmen, die Dauer der Baugenehmigungen und vor allem den Mangel an bebaubaren Grundstücken.

Zur Erinnerung: Die Mietpreisbremse sollte nur für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren gelten, um während dieser Zeit vor allem den Ländern die Zeit zu geben, den Neubau von Wohnungen anzukurbeln und dadurch Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen. Dieser Teil des Plans wurde allerdings eher vernachlässigt. Das Wichtigste ist, dass mehr Bauland bereitgestellt werden muss. Hier stehen vor allem die Kommunen in der Verantwortung, die den Wohnungsbau häufig durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verzögern, statt ihn zu fördern. Um eine Verbesserung herbeizuführen, müsste also die Bebaubarkeit vereinfacht werden, was wiederum eine Änderung des Baugesetzbuchs erfordert. Aus der Immobilienwirtschaft liegen dafür mehrere sinnvolle Vorschläge auf dem Tisch, etwa in solcher Art, dass eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht nur für den Bau von Flüchtlingsunterkünften, sondern auch für den Wohnungsbau zulässig sein könnte.

Es gäbe auch eine andere Möglichkeit, Druck auf die Kommunen auszuüben, Wohnungsbau in größerem Umfang zu ermöglichen. Die Bundesländer nämlich könnten die Kommunen in die Pflicht nehmen – mit der Mietpreisbremse hätten sie sogar das passende Druckmittel. Es kann schließlich nicht sein, dass in Gemeinden die Mietpreisbremse gilt, weil Wohnungen knapp sind, dieselben Gemeinden aber gleichzeitig den Neubau von Wohnungen behindern. Die Länder könnten daher von sich aus prüfen, welche Gemeinden zu wenig neues Bauland ausweisen – und die Mietpreisbremse in jenen Kommunen aufheben. Es wäre eine andersartige, wesentlich sinnvollere Verschärfung der Mietpreisbremse.“

Quelle: Immobilienverband IVD Bundesverband e.V., Berlin (MBA)



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