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27.12.2018

Drei Monate Baukindergeld: Anträge von fast 48.000 Familien in Deutschland eingegangen

47.741 Familien in Deutschland haben in den ersten drei Monaten seit Programmstart das Baukindergeld beantragt. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Seit dem 18. September 2018 können Familien in Deutschland das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Insgesamt ist bisher rund 1 Mrd. EUR für die Antragsteller reserviert.

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte: "Ich freue mich, dass das Baukindergeld so gut gestartet ist. Es senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht vielen Familien den Schritt in das Wohneigentum. Auch als Absicherung im Alter."

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Die ungebrochen hohe Nachfrage nach dem Baukindergeld zeigt, dass das Zuschussprogramm von den Familien in Deutschland gut angenommen wird und den Nerv der Zeit trifft. Es freut uns sehr, dass bereits fast 48.000 Familien in Deutschland mithilfe des Baukindergeldes in die eigenen vier Wände ziehen konnten. Wir haben die Antragstellung zügig ermöglicht, damit das Programm 2018 starten konnte."

Bereits in der ersten Woche nach Produktstart waren bei der KfW mehr als 9.500 Anträge eingegangen. Durchschnittlich werden jede Woche knapp 3.000 neue Anträge gestellt.

Insgesamt sind es 82.865 Kinder, die mithilfe des Baukindergelds ein neues Zuhause bekommen haben. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder.

Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 EUR je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass Familien mit einem Kind insgesamt 12.000 EUR, Familien mit zwei Kindern 24.000 EUR usw. erhalten. Die Zielgruppe sind Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung erhalten haben. Die Anträge bei der KfW können – spätestens drei Monate nach Einzug in die geförderte Immobilie – einfach online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 18.12.2018 (MBA)



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