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19.10.2019

Reform der Grundsteuer: Große Chance zur Steuervereinfachung verpasst


„Mit der Grundsteuerreform haben wir eine große Chance zur Steuervereinfachung verpasst.“ Das sagt der Leiter der Abteilung Steuern beim Immobilienverband IVD, Hans-Joachim Beck, anlässlich der heutigen Bundestagssitzung. Der Deutschen Bundestag hat heute (18. Oktober 2019) das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer beschlossen.

Nach dem Gesetzentwurf der Großen Koalition soll für die Erhebung der Steuer bei Wohngrundstücken zukünftig der Ertragswert maßgeblich sein. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können.

„Der Aufwand für die Grundstückseigentümer und die Finanzverwaltung steht in keinem Verhältnis zu den Steuereinnahmen. Die Steuer ist keineswegs gerecht, weil unterschiedliche Wohnungsmieten nicht ausreichend abgebildet werden und der Grundstückswert vor allem von dem Bodenwert bestimmt wird“, sagt Beck. Der IVD-Steuerexperte weiter: „Steigende Bodenwerte werden zu einem ständigen Anstieg der Grundsteuer führen. Die Anwendung des Sachwertverfahrens für Geschäftsgrundstücke wird gegenüber dem Ertragswertverfahren zu sehr viel höheren Werten führen.“

Die Einführung einer Öffnungsklausel im Grundgesetz begrüßt der IVD hingegen ausdrücklich. „Hoffentlich nutzen die Länder ihre Chance, ein einfacheres Gesetz einzuführen. Der Länderfinanzausgleich steht dem glücklicherweise nicht mehr im Wege“, kommentiert Beck.

Der Vorschlag der CDU/CSU sowie der SPD, den Anwendungsbereich der Grundsteuer C für baureife aber unbebaute Grundstücke zu konkretisieren, trifft auf verhaltene Zustimmung beim IVD. Grundsätzlich lehnt der Steuerexperte die Grundsteuer C ab. „Ohnehin dürfte die Einführung einer solchen Steuer nicht die gewünschten Effekte haben. In den 60er Jahren hat der Gesetzgeber die Grundsteuer C bereits kurze Zeit nach ihrer Einführung aufgehoben, weil sie sich als nicht sinnvoll erwiesen hat“, so der ehemalige Vorsitzende Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.

Dass die von den Grünen und auch den Linken geforderte Abschaffung der Umlage der Grundsteuer auf die Miete nicht umgesetzt wurde, bezeichnet der IVD-Steuerexperte als zumindest vorläufigen Sieg der Vernunft und der Gerechtigkeit. Allerdings gibt es im Bundesrat weitere Bemühungen, die Umlage abzuschaffen. „Das würde zahlreiche Gemeinden ermuntern, die Hebesätze weiter anzuheben“, so Beck.

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD, Berlin, 18.10.2019 (IVD)



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