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11.05.2019

Erhöhung des Wohngeldes richtig und gerecht


Der IVD begrüßt, dass im Bundeskabinett heute eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen werden soll. „Die steigenden Mietpreise stellen für viele Menschen eine zunehmende Belastung dar. Sie sind auf Unterstützung angewiesen, um ihre Wohnung bezahlen zu können. Das Wohngeld ist eine sehr zielgruppengenaue Maßnahme. Davon profitieren einkommensschwache Haushalte, die keine anderweitige Unterstützung wie beispielsweise Hartz IV bekommen“, erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Subjektförderung ist die richtige Maßnahme und sie ist gerecht“, so Schick. „Wohngeld erreicht diejenigen Mieter, die es brauchen.“

Zum 1. Januar 2020 soll der staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen. „Mietpreisbremse, Mietendeckel und alle weiteren Regulierungsversuche erreichen das genaue Gegenteil. Sie schaffen keinen bezahlbaren Wohnraum. Einkommensschwache Haushalte profitieren davon nicht“, ergänzt Schick. „Die Schaffung von neuem Wohnraum ist die einzige Lösung, um die Wohnungsknappheit zu beenden“, so Schick.

Quelle: IVD - Immobilienverband Deutschland, Berlin, 09.05.2017 (MBA)



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